AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der lucrosum Immobilienvermittlungs- GmbH & Co. KGStand:
August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Maklerauftrag
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Maklerverträge und Maklerleistungen der lucrosum Immobilienvermittlungs- GmbH & Co. KG, soweit im jeweiligen Maklervertrag oder Angebot keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Ein Maklervertrag kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen zustande. Soweit für einen Maklervertrag gesetzlich Textform vorgeschrieben ist, insbesondere bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wird der Vertrag in Textform geschlossen.
Die bloße Anforderung eines Exposés oder von Objektinformationen begründet für sich allein noch keine Provisionspflicht. Eine Provisionspflicht setzt einen wirksamen Maklervertrag sowie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entstehung des Provisionsanspruchs voraus.Individuelle Vereinbarungen im Maklervertrag oder im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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‍§ 2 Angebote und Objektangaben
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Sämtliche Angaben zu den von uns angebotenen Immobilien, Grundstücken, Unternehmen oder sonstigen Vertragsgelegenheiten beruhen im Wesentlichen auf Informationen, die uns vom Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Auftraggeber oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurden.Wir sind bemüht, die uns übermittelten Angaben auf Plausibilität zu prüfen. Eine Verpflichtung zur eigenständigen Überprüfung sämtlicher Angaben besteht jedoch nicht, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich eine Prüfungspflicht aus den Umständen des Einzelfalls ergibt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben Dritter übernehmen wir daher keine Gewähr, soweit uns keine eigene Pflichtverletzung trifft.Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und sonstige anderweitige Verwertung bleiben vorbehalten.

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‍§ 3 Freibleibende Angebote
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.Ein Anspruch auf Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Hauptvertrages besteht nicht.

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‍§ 4 Maklerprovision
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1. Allgemeine Regelung
Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlungstätigkeit der beabsichtigte Hauptvertrag wirksam zustande kommt und die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs erfüllt sind.
Maßgeblich ist vorrangig die im jeweiligen Maklervertrag, Exposé oder sonst in Textform individuell vereinbarte Provision.
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2. Kauf von Immobilien
Soweit keine andere Provision wirksam vereinbart wurde und die nachfolgende Provisionsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gelten folgende Provisionssätze:
a) Kaufpreis über 100.000,00 €
Die Maklerprovision beträgt 7,14 % des beurkundeten Gesamtkaufpreises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung dieser Provision nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig und wirksam vereinbart worden ist.
b) Kaufpreis bis einschließlich 100.000,00 €
Die Maklerprovision beträgt grundsätzlich 7,14 % des beurkundeten Gesamtkaufpreises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig, gilt eine Mindestprovision von 7.500,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die konkrete Provisionshöhe wird dem Auftraggeber bzw. Interessenten vor Abschluss des provisionspflichtigen Maklervertrages mitgeteilt.
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3. Wohnungen und Einfamilienhäuser
Bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 656a ff. BGB.Soweit diese gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden, gehen sie abweichenden Regelungen dieser AGB vor.Insbesondere richtet sich die Verteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
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4. Anlage-, Gewerbe- und sonstige Immobilien
Bei Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Gewerbeimmobilien, Grundstücken und sonstigen Immobilien, auf welche die besonderen Vorschriften der §§ 656a ff. BGB keine Anwendung finden, richtet sich die Provision nach der im jeweiligen Maklervertrag bzw. Angebot getroffenen Vereinbarung.Soweit zulässig und nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer zu zahlende Provision 7,14 % des Gesamtkaufpreises einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
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5. Share Deals / Unternehmens- und Gesellschaftsanteile
Bei der Vermittlung oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen oder wirtschaftlich vergleichbaren Beteiligungen beträgt die vom Erwerber zu zahlende Provision, soweit nicht abweichend vereinbart, 5,00 % der gesamten wirtschaftlichen Gegenleistung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zur Gegenleistung gehören insbesondere der Kaufpreis sowie weitere vom Erwerber aufgrund des Erwerbsgeschäfts übernommene oder zu erbringende Leistungen, soweit diese wirtschaftlich Bestandteil des Erwerbsgeschäfts sind.
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6. Vermietung von Wohnraum
Bei der Vermittlung von Wohnraum gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes, insbesondere das sogenannte Bestellerprinzip.
Wird die lucrosum Immobilienvermittlungs- GmbH & Co. KG vom Vermieter bzw. Eigentümer mit der Vermietung beauftragt, beträgt die vom Vermieter zu zahlende Provision, soweit wirksam vereinbart, grundsätzlich zwei monatliche Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Abweichende individuelle Vergütungsvereinbarungen bleiben zulässig, soweit gesetzlich gestattet.
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7. Vermietung von Gewerbeimmobilien
Bei Gewerberaum und sonstigen Miet- oder Pachtobjekten richtet sich die Provision nach der im jeweiligen Maklervertrag oder Angebot getroffenen Vereinbarung.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Provision zwei monatliche Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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8. Fälligkeit
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Die Maklerprovision wird mit Abschluss des provisionsbegründenden Hauptvertrages fällig, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.Soweit das Gesetz zusätzliche Voraussetzungen für die Fälligkeit vorsieht, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.Grunderwerbsteuer sowie Notar-, Grundbuch- und Gerichtskosten sind nicht Bestandteil der Maklerprovision und richten sich nach den Vereinbarungen des Hauptvertrages sowie den gesetzlichen Bestimmungen.

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‍§ 5 Erwerb durch verbundene oder nahestehende Personen
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Der Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn der wirtschaftlich beabsichtigte Vertrag nicht unmittelbar durch den Maklerkunden selbst, sondern durch eine mit ihm wirtschaftlich oder persönlich verbundene natürliche oder juristische Person abgeschlossen wird, sofern zwischen dem ursprünglich beabsichtigten und dem tatsächlich abgeschlossenen Geschäft wirtschaftliche Identität besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs vorliegen.
Dies kann insbesondere bei verbundenen Unternehmen, Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften oder für den Kunden handelnden Personen der Fall sein.


‍§ 6 Mitteilung über den Vertragsabschluss
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Kommt aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Hauptvertrag zustande, ist der Maklerkunde verpflichtet, uns den Vertragsabschluss unverzüglich mitzuteilen.
Auf Verlangen sind uns die zur Berechnung und Prüfung des Provisionsanspruchs erforderlichen Informationen über den abgeschlossenen Vertrag zur Verfügung zu stellen.
Der Provisionsanspruch kann auch bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag in einzelnen Bedingungen von dem ursprünglich vorgesehenen Geschäft abweicht, sofern der tatsächlich abgeschlossene Vertrag wirtschaftlich im Wesentlichen dem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft entspricht und die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs erfüllt sind.
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‍§ 7 Vorkenntnis
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Ist dem Interessenten die von uns nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er uns dies nach Möglichkeit unverzüglich nach Erhalt unseres Angebotes unter Angabe der Umstände seiner Vorkenntnis mitzuteilen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entstehung eines Provisionsanspruchs bleiben hiervon unberührt.
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‍§ 8 Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
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Unsere Exposés, Angebote und sonstigen objektbezogenen Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet, soweit nicht ein berechtigtes Interesse an der Weitergabe besteht, insbesondere an zur Prüfung oder Durchführung des Geschäfts eingeschaltete Rechtsanwälte, Steuerberater, Kreditinstitute oder sonstige berufliche Berater.
Gibt der Empfänger Informationen unberechtigt an einen Dritten weiter und kommt aufgrund dieser Weitergabe ein Hauptvertrag zustande, können wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz des uns hierdurch tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.


‍§ 9 Nachträgliche Aufhebung des Hauptvertrages
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Der Provisionsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.Wird ein wirksam zustande gekommener Hauptvertrag nachträglich aufgehoben, rückabgewickelt, einvernehmlich aufgehoben oder nicht durchgeführt, bleibt ein bereits entstandener Provisionsanspruch bestehen, soweit sich aus dem Gesetz oder den Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt.
Besteht der Hauptvertrag hingegen von Anfang an nicht wirksam oder entfällt der Provisionsanspruch aus anderen gesetzlichen Gründen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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‍§ 10 Tätigkeit für beide Vertragsparteien
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Die lucrosum Immobilienvermittlungs- GmbH & Co. KG ist grundsätzlich berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine entgegenstehende individuelle Vereinbarung besteht.
Soweit besondere gesetzliche Vorschriften zur Doppeltätigkeit oder zur Verteilung der Maklerkosten Anwendung finden, insbesondere beim Erwerb von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher, bleiben diese uneingeschränkt bestehen.
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‍§ 11 Haftung
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Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.Ebenfalls unbeschränkt haften wir bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
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‍§ 12 Individuelle Vereinbarungen und Form
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Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Soweit gesetzlich Textform vorgeschrieben ist, ist diese einzuhalten.
Änderungen oder Ergänzungen des Maklervertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.
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‍§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort ist Leipzig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Leipzig als Gerichtsstand vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


‍§ 14 Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen AGB-Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


‍lucrosum Immobilienvermittlungs- GmbH & Co. KG
Stand: August 2026